Das Krebsfrüherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenkassen wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2008 um ein Hautkrebs-Screening ergänzt. Einen Anspruch auf diese Untersuchung haben Sie ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre.
Die Früherkennungsuntersuchung kann von Hausärzten sowie Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht werden. Wird durch den Hausarzt ein verdächtiger Befund erhoben, ist der Patient generell an einen Hautarzt zu überweisen.
Frau Bunte und Dr. Brucker haben die erforderliche Zusatzqualifikation für diese Vorsorgeuntersuchung erworben. |