TuS Fleestedt v. 1911 e.V. - Vereinsbus mieten

Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

Die Möglichkeit, den Vereinsbus des TuS Fleestedt v. 1911 e.V. buchen zu können ist eine freiwillige Leistung des Vereins und dient der Förderung des Sports.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Nutzung. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine Eigennutzung Vorrang hat und ein angemeldeter Termin Dritter nicht gewährt werden kann.

Die Fairness gebietet es, den TuS Fleestedt anteilige Bewirtschaftungskosten auf freiwilliger Basis in Höhe von 30,-- Euro pro Tag zu ersetzen.

§§ Haftung §§

Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen. Der Mieter haftet als Gesamtschuldner ohne Verschuldungsnachweis für alle Personenschäden sowie Sachschäden am Vermögen des Vermieters, die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und / oder während der Nutzung verursacht werden. Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen am Vereinsbus oder an Eigentum Dritter unverzüglich mitzuteilen.