Terminbuchung - Testzentrum der Sonnen-Apotheke

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung zur Durchführung eines Corona-Antigen-Schnelltests und/oder eines PCR-Tests

PoC-Antigen-Schnelltests (Point-of-Care-Antigen-Tests) sollen genutzt werden, um zeitnahe Ergebnisse über das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erhalten und die Gefahr der Ausbreitung des SARS-CoV-2 zu verhindern und zu reduzieren. Sollte der Antigen-Schnelltest positiv sein, dient der nachfolgende PCR-Test dem Nachweis des SARS-CoV-2.

Zur Durchführung des PoC-Schnelltests wird ein Nasalabstrich gemacht. Die Probe wird aus dem vorderen Nasenbereich, ca. 2-4 cm tief, genommen. Für den PCR-Test wird ein Nasopharyngealabstrich genommen (durch die Nase bis in den hinteren Rachenbereich). Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Diese können auch einige Zeit nach der Testung noch bestehen.

Das Ergebnis des PoC-Antigen-Schnelltests liegt in der Regel nach 15 Minuten vor. Das Ergebnis eines PCR-Tests liegt in der Regel binnen 24 Stunden vor.

Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Apotheke verpflichtet, das Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.

Für die Tests erhebt und verarbeitet die Sonnen-Apotheke, Bergedorfer Str. 58-62, 21502 Geesthacht, Inhaberin Dr. Christina Bischof-Deichnik als Verantwortliche folgende personenbezogene Daten von Ihnen: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse, um im Falle eines positiven Schnelltestergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem Ihre persönlichen Daten nach §8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben. Um dann im Anschluss sofort ein PCR-Test veranlassen zu können, werden wir mit der dafür genommenen Probe Ihre Daten an das Labor Kramer (LADR), Lauenburger Str. 67, 21502 Geesthacht weiterleiten.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Ihnen zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer und – sofern angegeben - E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG.

Zur Abrechnung sind wir gesetzlich verpflichtet folgende Daten von Ihnen zu speichern: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Art der Leistung, Testgrund nach §§ 2 bis 4b TestV, Tag, Uhrzeit und Ergebnis der Testung, Test-ID, Mitteilungsweg des Ergebnisses, bei positivem Ergebnis Nachweis der Meldung an das zuständige Gesundheitsamt sowie diese Bestätigung zur Durchführung des Tests. Diese Daten werden nicht zu Abrechnungszwecken an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, können aber im Rahmen einer eventuellen Abrechnungsprüfung verwendet werden. Rechtsgrundlage ist Artikel 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 5 und 6, § 7a TestV. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 TestV nach dem 31. Dezember 2024.

Der Gesetzgeber fordert mit der Novelle der Test-Verordung vom 24.06.2021 mit Gültigkeit zum 01.07.2021 die Möglichkeit, das Ergebnis des Tests in die Corona-Warn-App einzustellen. Die Einstellung des Test-Ergebnisses in die Corona-Warn-App erfolgt bei digitaler Ergebnismitteilung, bei schriftlicher Ergebnismitteilung wird dieses von der getesteten Person ausgeschlossen. Die zu testende Person entscheidet mit der Terminierung die Art der Testmitteilung und der Datenübermittlung.