Terminbuchung - Dogworkz GmbH Hundezentrum

Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dogworkz Hundeschule & Verhaltenstherapie

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit Anmeldung des Dienstleistungsvertrages über die Ausbildung eines Hundes durch die Ausbilderin und den Hundeführer kommt der Vertrag verbindlich zustande. Bei Einzelterminen/Erstgesprächen kommt der Vertrag durch das ausfüllen des Fragebogens und/oder die Vereinbarung zu einer Trainingseinheit telefonisch oder schriftlich zu Stande. Wird eine Mehrfach Karte Einzeltraining gekauft, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Trainingseinheiten.

§ 2 Bezahlung

Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen.

§ 3 Vorzeitiger Abbruch des Kurses durch Hundeführer

Bei vorzeitig vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an dem vereinbarten Kurs durch den Hundeführer wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

§ 4 Teilnahmeausschluss

Läufige Hündinnen sind – außer beim Einzeltraining und nach Absprache mit der Ausbilderin – von der Teilnahme in gemischten Hundegruppen ausgeschlossen. Individuelle andere Absprachen sind im Einzelfall möglich.

§ 5 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten

Die Ausbilderin kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der Hundeführer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen der Ausbilderin widersetzt. Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Übrigen kann der Vertrag von der Ausbilderin mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.
Der AG / Hundeführer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.
Bei Krankheit oder Abwesenheit des Hundetrainers, ist die Stunde im Anschluss an den Kurs zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Stunde ist nicht möglich. Dies gilt nicht für Kurse im Monatsabo, bei denen bereits eine Zahl von 3 Ausfällen pro Quartal für Urlaub, Krankheit , Fortbildung etc. einkalkuliert ist. Wird die Anzahl der Ausfalltermine der Abo-Kurse überschritten, wird ein Ersatztermin angeboten. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte.

§ 6 Absage von Einzelstunden

Das Honorar für eine Einzelstunde muss mindestens am Tag des Termins in bar bezahlt werden oder ist nach Rechnungserhalt auf das Konto der Ausbilderin (Kto. 190326301 ; BLZ 10050000, Berliner Sparkasse) zu überweisen.
Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, ist die Ausbilderin mindestens 48 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. Bei Paketen wird die Stunde ebenfalls berechnet.§ 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.

§ 7 Absage von Trainingseinheiten eines festen Kurses / Gruppentrainingseinheiten

Kann eine Trainingseinheit, welche im Rahmen eines gebuchten Kurses mit festen Terminen stattfindet und/ oder in einer Trainingsgruppe zu absolvieren ist, nicht wahrgenommen werden und wird nicht mindestens 24h vor Kursbeginn abgesagt, verfällt diese ersatzlos. Bei termingerechter Benachrichtigung, kann einmalig ein Ersatztermin vereinbart werden. Dies gilt nicht für einmalige Veranstaltungen wie Social Walk, Wanderungen etc.

Eine Unterrichtsstunde dauert 45-60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst am vereinbarten Ort.