Terminbuchung - Schiesskino Celler Land

Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

Alle Schützen, die keinen gültigen Jagdschein/Schützenpass vorlegen, müssen eine Tagesversicherung (3,- €) abschließen. Für die Beförderung der eigenen Waffe zum Schießkino ist jeder Schütze allein verantwortlich.

1. Sicherheit ist oberstes Gebot!

2. Waffen sind bei Besuch des Schießkinos entladen und geöffnet mitzubringen und zu führen! Nur geöffnete Waffen dürfen geführt werden!

3. Das Ablegen oder Abstellen von Waffen im Aufenthaltsraum ist verboten.

4. Nicht benötigte Waffen sind in die Waffenständer im Schützenstand zu stellen.

5. Anschlag- und Zielübungen im Aufenthaltsraum des Schießkinos sind strengstens untersagt!

6. Gewehrriemen sind von der Waffe vor Schießbeginn zu entfernen.

7. Das Rauchen und offenes Feuer ist im Schießstand strengstens verboten!

8. Das Tragen eines ausreichenden Gehörschutzes im Schießstand ist Pflicht.

9. Die Mündung der Waffe ist im Schießstand immer zur Leinwand zu richten.

10. Nur die Waffe des jeweiligen Schützen ist auf der Schützenposition mit max. 3 Patronen erst dann zu laden, wenn er an der Reihe ist.

11. Beim Verlassen des Standes sind sämtliche Waffen zu entladen.

12. Langwaffen sind bis 7000 Joule und Kurzwaffen bis max. 1500 Joule zulässig.

13. ACHTUNG - Munitionsbevorratung im Schießkino

Aufgrund der gestiegenen Lieferzeiten und der Lieferengpässe bevorraten wir nur noch für unsere Leihwaffen Munition. Sollte unser Lagervorrat aufgebraucht sein, so verwenden Sie bitte Ihre eigene Übungsmunition.

Stahlgeschosse, nicht kenntlich gemachte Behördenmunition, Sur plus Munition (ehemalige Militärmunition) und Leuchtspurmunition sind verboten. Nicht gewerbsmäßig wiedergeladene Munition darf ohne vorherige Prüfung und Freigabe der Standaufsicht nicht verschossen werden!

14. Der Komplettpreis der Schießveranstaltung ist bei langfristig gebuchten Schießterminen nach Erhalt der Rechnung fällig. Kurzfristige Buchungen, bis zu 5 Tagen vor dem Schießtermin können bei dem Besuch des Schießkinos bar bezahlt werden.

15. Der Schießstandnutzer kann die Buchungen bis sieben Tage vor Beginn des Termins kostenfrei schriftlich stornieren. Danach ist eine Stornogebühr fällig. Es fallen bis fünf Tage vor Beginn des Termin 25%, bis drei Tage vor Beginn des Termins 50% und bei späterer Stornierung 100% des Buchungspreises an. Für Seminarveranstaltungen gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Auftragsbestätigung!

16. Bei Ausfall der gebuchten Stunde(n) durch höhere Gewalt ist ein Anspruch auf Schadenersatz nicht möglich - der bereits bezahlte Betrag wird selbstverständlich erstattet.

17. Die vom Kunden gefaxte oder per E-Mail versandte Buchungsbestätigung, sowie die per online Buchungs-Tool gebuchten Stunden, sind verbindlich. Gewünschte nachträgliche Änderungen sind vom Schiesskino Celler Land dem Kunden schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.

18. Die Golbiak E&H übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Schießteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Golbiak E&H von Schadensersatzansprüchen anderer Schießteilnehmer oder Dritter für die vom Teilnehmer verursachten Schäden frei.

19. Die Golbiak E&H schließt die Haftung für vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen mitgebrachte Waffen, Zieloptik und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Angestellten oder Lehrbeauftragten der Golbiak E&H schuldhaft verursacht wurde.

20. Falls der Schießstandnutzer das Inventar des Schießkinos beschädigt, werden Reparatur- oder Erneuerungskosten ihm in Rechnung gestellt. Dieses gilt für jegliche Schäden, je nach Beschädigung auch über die im Aushang bekannt gemachte Pauschale hinaus.

21. Der Schießstandnutzer verpflichtet sich zu einer gedeihlichen, aktiven Zusammenarbeit mit dem Schießstandpersonal und anderen Schießstandnutzern. Den Weisungen der Schießtrainer und der Standaufsicht ist Folge zu leisten.

22. Bild- und Tonaufnahmen sind während der Schießstandnutzung nicht gestattet.

23. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Richtlinien und die Sicherheit kann der Teilnehmer von der Schießstandnutzung ausgeschlossen werden.

24. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

25. Zudem gilt der Aushang der Schießordnung des Schießkinos Celler Land.

26. Der Verkauf von Munition für die Nutzung außerhalb des Schießstandes erfolgt nur bei Vorlage einer gültigen Erlaubnis- bzw. Erwerbsberechtigung durch die Golbiak E&H.

27. Gerichtsstand ist Celle.