Terminbuchung - Zweite Liebe - Traumkleider

Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen von Brautgefühl-Traumkleider

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Angebote, Lieferungen und Leistungen von Zweite Liebe -Traumkleider & Zweite Liebe-Brautlet erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die genannten Preise beziehen sich allein auf die Ware.
Änderungen an der Ware nach Wunsch des/der Kunden/Kundin sind in diesem Preis nicht enthalten.

2. Eigentumsvorbehalt
Gekaufte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von Zweite Liebe-Traumkleider.

3. Lagerung gekaufter Ware
Gekaufte Ware wird auf Kundenwunsch kostenlos für maximal 3 Monate eingelagert, solange Kapazitäten in
unserem Lager vorhanden sind. Die Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen. Dies gilt auch
bei normaler und einfacher Fahrlässigkeit. Ort der Aufbewahrung sind die Geschäftsräumlichkeiten von Zweite Liebe-Traumkleider. Holt der/die Kunde/Kundin die Ware zu dem vereinbarten Termin bzw. maximal 12
Monate nach Kaufvertragsschluss nicht ab, ist Zweite Liebe-Traumkleider berechtigt, von dem/der
Kunden/Kundin Schadensersatz in Höhe von 10,00 € pro Monat weiterer Verwahrung zu verlangen. Die
maximale Aufbewahrungsdauer beträgt 18 Monate. Sollte bis dahin die Ware nicht abgeholt worden sein, so ist Zweite Liebe-Traumkleider zur Entsorgung der Ware berechtigt.

4. Zahlungsweise
Der Kaufpreis ist regulär mit Abschluss des Kaufvertrages zu 100 % fällig, abweichende Vereinbarungen sind in
schriftlicher Form auf dem Rechnungsbeleg festzuhalten. Die Bezahlung kann bar oder per EC-Karte erfolgen.

5. Beim Hersteller bestellte Ware
Bei Bestellung einer für den Kunden extra bestellten Ware ist bei Auftragsannahme eine Anzahlung in Höhe von mind. 500€ zu leisten. Die Restzahlung ist fällig bei Lieferung des Herstellers an die Verkäuferin.
Für extra bestellte Ware besteht eine Abnahmepflicht.
Sofern der Hersteller die Produktion der bestellten Artikel eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen,
sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die Verkäuferin die Nichtlieferung
nicht zu vertreten hat, besteht keine Lieferpflicht seitens der Verkäuferin. Über die genannten Umstände hat
Zweite Liebe-Traumkleider die Käuferin unverzüglich zu benachrichtigen. Sollte die Lieferung nach dem
ursprünglich genannten Liefertermin erfolgen, jedoch rechtzeitig vor dem Tragetermin, bestehen keine
Schadensersatz- bzw Rücktrittsansprüche aus dem Kaufvertrag gegenüber Zweite Liebe-Traumkleider.

6. Umtausch
Ein Kaufvertrag gilt als geschlossen bei An- oder Bezahlung der Ware. Käufer und Verkäufer sind an den Vertrag
gebunden. Eine Warenrückgabe des Käufers an den Verkäufer ist ausgeschlossen. Nach Absprache kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50€ ein Umtausch in ein gleichwertiges oder höherpreisiges Kleid/Produkt
erfolgen. Eine Auszahlung der Differenz bei einem günstigeren Kleid/ Artikel kann nicht erfolgen.

7. Gewährleistung / Reklamation
Weist die gekaufte Ware bei der Übergabe an den/die Kunden/Kundin einen Mangel auf, besteht das
gesetzliche Gewährleistungsrecht und die Gewährleistungsfrist.

8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Geschäft Oppenheim. Üblicherweise wird die
Ware direkt durch den Käufer abgeholt, falls gewünscht, kann aber auch ein Versand per Paketdienst erfolgen.
Die anfallenden Versandkosten sind von der Käuferin zu tragen.

9. Ausfallgebühr bei kurzfristiger Terminabsage
Terminabsagen müssen mind. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Kurzfristiger abgesagte oder nicht abgesagte Termine werden mit 49€ Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.

10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Kaufvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Oppenheim, den 04.01.2023