Terminbuchung Zulassungsbehörde Landkreis Diepholz
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Herzlich Willkommen,
die Online-Terminbuchung ist ein zusätzlicher Service für alle Bürger/-innen und Unternehmen unseres Landkreises. Hier können Sie einen Termin für die Kfz Zulassung an den Standorten Syke und Diepholz vereinbaren. Die Öffnungszeiten der Standorte können Sie unserer Website entnehmen. Kommen Sie ohne Termin zu uns, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Beachten Sie bitte zur Terminbuchung:
Da jeder Sachverhalt individuell ist, kann nicht auf jede Eventualität eingegangen werden, deshalb sind alle Angaben unverbindlich und garantieren nicht für eine Zulassung.
Es können nur die Vorgänge bearbeitet werden, die terminlich gebucht sind.
Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem gebuchten Termin! Bei verspätetem Erscheinen ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus ein Verweilen in den Warteräumen nur eingeschränkt möglich ist.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass das Betreten der Verwaltungsgebäude ausschließlich mit
einer FFP2-Maske
erlaubt ist.
Bei Abweichungen von den Vorschriften der StVZO (Ausnahmegenehmigung erforderlich!) oder
verlorenen Zulassungsbescheinigungen Teil II
bitte vorab telefonische Kontaktaufnahme mit den zuständigen Sachbearbeiter/-innen DH: 05441/976-3333 o. SY: 04242/976-1111.
Zulassung durch Bevollmächtigten (zum Beispiel Zulassungsdienst)
Sollten Sie die Zulassung nicht persönlich beantragen, beachten Sie bitte, dass folgende Unterlagen zusätzlich mitgebracht werden müssen:
Vollmacht
Kopie des gültigen Personalausweises des Antragsstellers
gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten
ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat oder Antrag auf Steuerermäßigung, -befreiung
Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandat vom Halter und (falls abweichend) vom Kontoinhaber unterschrieben sein müssen.
Zulassung auf Minderjährige
Bei Zulassung auf eine/n Minderjährige/n werden
beide Unterschriften der Erziehungsberechtigten und
die gültigen Ausweise beider Erziehungsberechtigten benötigt.
Sollte es ein alleiniges Sorgerecht geben, ist dieses nachzuweisen.
Nachweis Fahrerlaubnis des minderjährigen Halters oder
Antrag auf Steuerbefreiung
Fragen
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Zulassungsbehörde Diepholz
Zulassungsbehörde Syke
Adresse
Zulassungsbehörde Diepholz
Prinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Tel.: 05441 976-3333
Fax: 05441 976-1786
E-Mail
Website
Zulassungsbehörde Syke
Amtshof 3
28857 Syke
Tel.: 04242 976-1111
Fax: 04242 976-4934
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