Hier erfahren Sie, was Sie für den Umstieg wissen müssen und bereits heute tun können.
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Die verpflichtende Umstellung (ISO 20022) von SEPA 3.0 auf SEPA 3.7 wurde von November 2026 auf Q1/2027 verschoben.
Voraussetzung für die Nutzung von SEPA 3.7 ist eine regelmäßig aktualisierte Institutionsverwaltung.Hilfe-Dokument 1030782- Institutionen aktualisieren
Alle Banken, die SEPA 3.7 bereits unterstützen, wurden im DATEV-Programm auf SEPA 3.7 umgestellt. Banken, die SEPA 3.7 noch nicht unterstützen, erhalten die Zahlungsaufträge weiterhin in der Version SEPA 3.0.
Eine ausführliche Erklärung zu diesen Änderungen finden Sie in der DATEV Wissensplattform Hilfe-Dokument 1049773- Umsetzung ISO 20022 und SEPA 3.7 im DATEV Zahlungsverkehr
Änderung Auslandsüberweisung durch ISO 20022 - verschoben
SWIFT und das EPC (European Payment Council) erlauben die Nutzung unstrukturierter Adressdaten über November 2026 hinaus. Daher verschiebt die Deutsche Kreditwirtschaft die geplante Abschaltung des Formats DTAZV. DTAZV bleibt vorerst weiterhin nutzbar. Neue Abschalttermine werden später bekannt gegeben.
Die im Dokument genannten Änderungen greifen daher aktuell noch nicht.
Hilfe-Dokument 1049724- Änderung Auslandsüberweisung in DATEV Bank online und DATEV Zahlungsverkehr
Hilfe-Dokument 1051154- DATEV Zahlungsverkehr: Auslandszahlungsaufträge senden und freigeben