Wir beraten private Endverbraucher bei Problemen mit Unternehmen. Falls Sie als Stellvertreter:in einer anderen Person zur Beratung kommen oder selbst eine:n Stellvertreter:in schicken, denken Sie bitte an eine unterschriebene Vollmacht.
Wann beraten wir nicht?
Wenn Sie schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, ein Mahnbescheid ergangen oder die Sache bei Gericht anhängig ist, können wir Sie nicht beraten.
Auch nicht bei Streitigkeiten unter Privatleuten, in Angelegenheiten Gewerbetreibender bzw. Selbständiger, im Zusammenhang mit Miet-, Urheber- oder Maklerrecht, bei Fragen zum Rundfunkbeitrag (GEZ) oder zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Wann sollten Sie sich vorher mit uns in Verbindung setzen?
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn es um einen höheren Streitwert (ab 10.000 Euro) geht. Dann können wir besprechen, ob der Fall für uns geeignet ist.
Per Telefon: +49 681 50089-50 (Di + Do von 10 bis 12 Uhr)
Per E-Mail an vz-saar@vz-saar.de
Wieviel kostet die Beratung?
Hier können Sie die Preisliste für unsere Beratung ansehen.