Online-Terminvereinbarung - Landratsamt Lörrach Belehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

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Herzlich willkommen bei der Online-Terminvereinbarung des Landkreises Lörrach für Belehrungen nach §43 des Infektionsschutzgesetzes.

Was muss ich zur Erstbelehrung wissen?
Die Belehrung erfolgt in kleinen Gruppen online in Form von einer Videokonferenz und dauert circa eine Stunde. Nähere Informationen zur Belehrung nach §43 IfSG finden Sie auf unserer Homepage.

Was kostet die Erstbelehrung?
Für die Erstbelehrung fällt grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 30,70€ pro Person an. Voraussetzung für eine mögliche Gebührenbefreiung finden Sie auf unserer Homepage.


Um unsere Termine sorgfältig planen und organisieren zu können, endet unsere Anmeldefrist jeweils am Donnerstag vor dem jeweiligen Termin. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine Stornierung.
Wenn Sie die Belehrung für Gruppen buchen wollen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns (Tel.-Nr.: 07621/410-2118).


Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

1. Dotazy ohledne jmenování

Zvolte prosím:
Ausnahmefälle, in denen die Gültigkeit der Belehrung zeitlich begrenzt ist, sind gebührenbefreit.
Arbeitnehmer, die eine unbefristete Bescheinigung benötigen, geben bitte „Nein“ an, auch wenn die Kosten bspw. durch den Arbeitgeber übernommen werden.