Online-Terminbuchung - Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Die erstmalige Belehrung bzw. die entsprechende Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie gewerbsmäßig
a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in § 42 Abs. 2 IfSG genannten Lebensmittel, mit diesen in Berührung kommen, oder
b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sein bzw. beschäftigt werden sollen, oder
c) mit Bedarfsgegenständen, die für die unter a) und b) genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu befürchten ist.

Eine Erstbelehrung benötigen Sie nicht für den privaten häuslichen Bereich.
Die Belehrungstermine gelten nicht für Schülerpraktikanten, Berufsfachschüler im Rahmen einer schulischen Ausbildung!

Eine Folgebelehrung wird ausschließlich durch Ihren Arbeitgeber durchgeführt!

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.gifhorn.de/belehrung

Was kostet eine Erstbelehrung?
Die Erstbelehrung ist grundsätzlich gebührenpflichtig und kostet 26 Euro zzgl. 3 Euro Auslagen für das Belehrungsheft. Die Kosten sind in bar im Fachbereich Gesundheit zu entrichten.

Sonderbelehrungen für spezielle Gruppen?
Sollten Sie in einer speziellen Gruppe ab 10 Teilnehmern (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen, Vereine etc.) eine gemeinsame Belehrung benötigen, macht es Sinn, einen Termin für eine Sonderbelehrung mit uns zu vereinbaren. Hierzu beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf unter Tel.: 05371 82-727, -724 oder -717 oder per E-Mail an gesundheitsamt@gifhorn.de

Hinweis zur Schulung im Bereich der Lebensmittelhygiene
Die Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz und die Belehrung nach § 4 der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) / Anhang II Kapitel XII Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004) sind beides Pflichtbelehrungen mit unterschiedlichem Inhalt.
Die eine Belehrung ersetzt die andere Belehrung nicht.
Weitere Informationen zur Lebensmittelbelehrung befinden sich auf der Seite der Lebensmittelhygiene im Landkreis Gifhorn.

Hinweis

Für die Online-Terminbuchung stehen z.Zt. keine freien Termine zur Verfügung.