In den Schnelltestzentren werden Personen unter sechs Jahren nicht getestet. Bei Kindern und Jugendlichen über sechs Jahren wird individuell über die Durchführung der Testung entschieden.
Pro gebuchtem Termin kann maximal eine Person getestet werden. Sie benötigen daher für jede weitere Person jeweils einen separaten freien Termin
Sollten bei Ihnen typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Eine Testung durch das Testzentrum kann dann nicht erfolgen.
Wenn Sie den gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um frühzeitige Stornierung, damit der Termin einer anderen Person zur Verfügung gestellt werden kann.
Bei weiteren Fragen zum Ablauf, Terminbuchungen etc. wenden Sie sich bitte an die zuständige Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung.