Terminbuchung - Ihre Kompetenzapotheken

SIE MÖCHTEN WISSEN, OB SIE MIT SARS-CoV2 INFIZIERT SIND ?

Mit einem Antigen Schnelltest können Sie sich bei uns auf das Corona-Virus testen lassen



Personen die nach Corona-Virus-Testverordnung berechtigt sind, dürfen sich kostenlos testen lassen


Das Ergebnis erhalten Sie ca. 15 min. nach Ihrem Test per E-Mail, oder bei uns in der Apotheke im Ärztehaus in Form eines schriftlichen ZERTIFIKATES.



===== VORWEG: ====
Sollten Sie gerade grippeähnliche Symptome
wie Husten, Fieber, Atemnot, oder sonstige Erkältungssymptome haben,
dürfen wir leider keinen Test bei Ihnen durchführen.
===== In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt ====



Mit unserer Online-Terminbuchung haben Sie die Möglichkeit,
sich 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche einen passenden Termin auszusuchen und sofort hier zu buchen.
Bitte beachten Sie, dass für JEDE ZU TESTENDE Person ein EIGENER Termin gebucht werden muss, um den zeitlichen Ablauf nicht zu gefährden.

Sie erhalten anschließend eine Terminbestätigung per E-Mail zugesandt

Ab 5 Jahren (Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern)


Wählen Sie Ihren passenden Termin.

Seinen Sie bitte ca. 5 Minuten vorher in der Apotheke, damit wir die Formalitäten vornehmen können. Haben Sie Verständnis, dass Ihre Verspätung für alle folgenden Termine ebenfalls zu einer Verspätung führt und wir dann evtl. Ihren Termin verschieben müssen.




Bitte beachten Sie folgendes:
Ein NEGATIVES Ergebnis schließt das Vorhandensein einer Infektion mit SARS-Cov-2 nicht gänzlich aus, sondern stellt nur eine Momentaufnahme für einen Zeitraum von max. 24 h dar! Sie sollten weiterhin auf die Einhaltung der „AHA+L - Regeln“ (Abstand halten, Hände waschen, Maske tragen+ Lüften) achten. Sollten Sie einen Besuch machen wollen, wo zwingend ein negativer Test vorgeschrieben ist, so empfehlen wir zwischen Test und Besuch keinen weiteren Kontakt zu anderen Personen.

Wenn das Testergebnis POSITIV ist, begeben sie sich bitte unverzüglich nach Kenntnisnahme des Ergebnisses in häusliche Quarantäne (§3 Corona-Verordnung/Absonderung). Verstöße gegen die angeordnete Quarantäne werden mit Bußgeldern nach IfSG geahndet

Ein positives Schnelltestergebnis muss immer durch eine PCR-Untersuchung bestätigt werden.
Dazu wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt bzw. Ihren Hausarzt.

Die Meldung ihres positiven Schnelltestergebnisses, sowie Ihrer persönlichen Daten an das Gesundheitsamt, erfolgt durch die Apotheke nach den Richtlinien des Infektionsschutzgesetzes.

Achtung: sollten Sie den Test für einen offiziellen Besuch oder die Einreise in ein anderes Land benötigen, so obliegt es Ihnen selbst, sich über die rechlichen (Einreise-)Bestimmungen und die Gültigkeit des Schnelltests zu informieren!!


In dringenden Fällen können Sie sich
während unserer Öffnungszeiten
Mo - Fr von 08:00 - 18:00
unter der Telefon-Nr. 08221 - 367430
direkt an uns telefonisch wenden.

1. Fragen zum Termin

Bitte treffen Sie eine Auswahl:
die Testmethode ist in beiden Fällen identisch, lediglich der Abrechnungsmodus unterscheidet sich
sollten Sie nicht zustimmen, können wir leider keinen Test bei Ihnen durchführen