Terminbuchung - Klang & Fuß

Herzlich willkommen bei Klang & Fuß.

Bei uns finden Sie Angebote im Bereich Fußpflege, schmerzlindernde Wärmebehandlungen mit Paraffin, schmerzlindernde oder vorbeugende Massageanwendungen nach Dorn-Breuss und Anwendungen,
die Sie zur gänzlichen Entspannung führen mittels Klangschalenmassage.

Moderne Schlagworte wie Stress, Burnout, ADHS, Achtsamkeitsstörung, Kraftlosigkeit und innere Leere
treiben uns auf die Suche nach Entspannung.

Lassen Sie sich verwöhnen und genießen Sie eine Auszeit vom stressigen Alltag.

Tauchen Sie ein in eine Welt voller Ruhe, Erholung und Entspannung und genießen Sie die Welt des Klangs
oder eine Massage-Behandlung.

Entspannung zur Stressbewältigung.


Auch unsere Kinder leiden unter Stress – gerne erarbeite ich ein passendes Entspannungsangebot für Ihr Kind. Hierzu bediene ich mich der Elemente aus der PMR (Progressive Muskelrelaxation nach Jacobsen), Klangschalenmassage nach Peter Hess® und Massagen nach Dorn-Breuss.

Hauptperson bei den Terminen ist Ihr Kind. Sie als Erwachsener werden als Aufsichtsperson bei den Anwendungen ebenfalls Entspannung miterleben.

*** Alle Anwendungen sind auch als Gutschein erhältlich! ***


Ab 1. März 2023 entfällt die Testpflicht - Maskenpflicht nur noch für Besucher und Besucherinnen von
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Das Bundeskabinett hat am 24. Februar die „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ veröffentlicht, sie tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Demnach müssen die Besucherinnen und Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab 1. März keine aktuellen Schnelltests mehr vorweisen. Der Gesetzgeber hat die entsprechende Testpflicht abgeschafft.
Weiterhin sind Besucherinnen und Besucher jedoch gesetzlich verpflichtet, eine FFP2-Maske in den medizinischen Einrichtungen zu tragen. Das Ende der Maskenpflicht für Besucher und Besucherinnen hat der Gesetzgeber für den 7. April angekündigt. Für Patienten, Bewohner und Beschäftigte entfällt ab dem 1. März die Maskenpflicht.

Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind. Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen sowie in anderen Lebensbereichen auch.
(Quelle: www.landkreisleipzig.de 28.02.2023)




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