Terminbuchung - Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun

Hinweis

Urkundenanforderung

Grundlage aller Urkunden ist das Personenstandsregister. Dieses wird am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Bitte beachten Sie vor der Beantragung unbedingt die folgenden Besonderheiten:

Braunshorn und Dudenroth
Urkunden bis 1970 anzufordern bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein

Dommershausen und Eveshausen
Urkunden bis 1942 anzufordern bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Urkunden von 1943 bis 1970 anzufordern bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel

Mastershausen
Urkunden bis 1970 anzufordern bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

Mörsdorf, Zilshausen und Lahr
Urkunden bis einschließlich 30.06.2014 anzufordern bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem


Für die Urkundenanforderungen bitten wir Sie die nachfolgende Links zuverwenden: