Terminbuchung - Kanzlei Niehof Ihr Rentenberater

Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

AGB
1. Zustandekommen des Mandatsvertrages, Annahmevorbehalt
1.1. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der Kanzlei Niehof , Kirchstr. 5, 74199 Untergruppenbach (im Folgenden Rentenberater) zustande.
1.2. Der Rentenberater behält sich für folgende Fälle das Recht der Annahme und Bearbeitung des vom Kunden gewählten Angebotes vor:
bei Vorliegen einer Interessenkollision, oder einer sonstigen berufsrechtlichen Verhinderung,
wenn die Angaben des Auftraggebers unzureichend für die Bearbeitung der Anfrage sind,
1.3. Die Prüfung von ausländischem Recht ist nur geschuldet, wenn sich der Rentenberater in Textform damit einverstanden erklärt.
1.4. Für den Umfang der vom Rentenberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag nach individuellen Auftrag maßgebend.
1.5. Die Beauftragung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ab 18 Jahren erlaubt.
1.6. Der Rentenberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.
1.7. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen.
2. Datenschutz, Datensicherheit und Verschwiegenheitspflicht
2.1. Der Rentenberater hält die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, die Datensicherheit und die berufsrechtliche Pflicht zur Verschwiegenheit ein und gewährleistet, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
2.2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Rentenberaters erforderlich ist. Der Rentenberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
2.3. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.
2.4. Der Rentenberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungszentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.
2.5. Der Rentenberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
2.6. Der Rentenberater hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere auch für den Fax- und E-Mail-Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende Vereinbarung in Textform über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im E-Mail-Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss.
3. Mitwirkung Dritter
3.1. Der Rentenberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Berater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2 Abs. 1 verpflichten.
3.2. Der Rentenberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den .