Impfterminbuchung Kreis Lippe
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Willkommen im Corona Impfzentrum des Kreises Lippe!
Buchungen für
Altersgruppen
(z.Zt. Personen die über 80 Jahre alt sind und Personen aus den Jahrgängen 1941 bis 1943 (Geburtsdaten zwischen dem 01.02.1941 – bis 31.12.1943)) sind nur über die KVWL via
https://www.corona-kvwl.de/impftermin
oder Tel. 0800 116117 02 möglich.
Über dieses System können Sie nur buchen, wenn Sie zu einer
berechtigten Berufs-Gruppe gehören,
eine Person mit Vorerkrankung (s.u.) sind
oder
nur einen Zweittermin
benötigen.
Ausführliche und aktuelle Informationen zum Thema "Impfungen gegen das Coronavirus" finden Sie unter
www.kreis-lippe.de/corona/impfung
.
Die Impftermine werden kontinuierlich an die Impfstoffmengen angepasst. Sollte kein Termin frei sein, probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Berechtigte Berufs-Gruppen
Sie gehören zu einer der berechtigten Berufs-Gruppen, die in der Aufstellung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales NRW genannt sind ?
Verbindliche Übersicht des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW:
Berufsgruppen Impfberechtigte 15.03.21.pdf
.
Mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers sind Sie dann berechtigt, einen Impftermin zu vereinbaren.
Muster-Arbeitgeberbescheinigung des MAGS NRW.pdf (ausfüllbar)
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Ihre Bescheinigung müssen Sie zwingend zum Impftermin mitbringen, ansonsten ist eine Impfung nicht möglich!
Berechtigte Personen mit Vorerkrankungen
Übergangsweise können bis zum Start der Impfungen durch die Hausärzte auch Menschen mit sog. "Katalogkrankheiten" hier Impftermine buchen.
Hierfür ist ein ärztl. Attest zum Impftermin mitzubringen, ansonsten ist eine Impfung nicht möglich! Bitte besprechen Sie im Rahmen der Ausstellung eines ärztl. Attest, in wie weit die Impfung direkt durch den Hausarzt durchgeführt werden kann.
Aus diesem muss hervorgehen, dass eine Zugehörigkeit zur Personengruppe nach §3 Abs. 1 Nr. 2 der CoronaImpfV gegeben ist. Eine konkrete Diagnose muss gem. Erlass nicht angegeben werden.
Personengruppe nach §3 Abs. 1 Nr. 2 (Auszug aus der CoronaImpfV, veröffentlicht im Bundesanzeiger 11.03.2021):
2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
b) Personen nach Organtransplantation,
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Stand: 09.04.21, 10:10h
Fragen
Terminauswahl
Daten
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Bestätigung
1. Fragen zum Termin
Bitte treffen Sie eine Auswahl:
Zu welcher Altersgruppe gehören Sie ?
16+17 Jahre
18-59 Jahre
60-77 Jahre
Gehören Sie zu einer der genannten berechtigten Gruppen ?
Ja, ich gehöre zu einer der genannten
Berufs
-Gruppen.
Achtung!
Bitte bringen Sie zu Ihrem Impftermin eine Bescheinigung mit, dass Sie zu einer der berechtigten Berufs-Gruppen gehören. Ohne Nachweis ist eine Impfung nicht möglich!
Muster Arbeitgeberbescheinigung des Ministeriums für Arbeit und Gesundheit (pdf, am PC ausfüllbar)
Ja, ich gehöre zur Gruppe der genannten
Personen mit Vorerkrankungen
.
Achtung!
Bitte bringen Sie zu Ihrem Impftermin ein ärztliches Attest mit, aus dem hervorgeht, dass Sie zur Gruppe nach §3 Abs.1 Nr. 2 CoronaImpfV gehören. Ohne ärztliches Attest ist eine Impfung nicht möglich!
Nein, ich gehöre zu keiner der berechtigten Gruppen.
Wurden Sie bereits geimpft ?
Erst- und Zweittermin buchen:
Ich bin noch nicht gegen Covid-19 geimpft. (Standard)
Nur Zweittermin buchen:
Ersttermin hat bereits mit
AstraZeneca
stattgefunden, es wird
nur
ein Zweittermin benötigt.
Die Zweitimpfung sollte frühestens
nach 12 Wochen
(3 Monate) nach der Erstimpfung erfolgen. Bitte wählen Sie einen geeigneten Termin aus.
AstraZeneca unter 60 Jahren ausgesetzt. Beachten Sie den Hinweis im Infofeld >
Nur Zweittermin buchen:
Ersttermin hat bereits mit
BioNTech
stattgefunden, es wird
nur
ein Zweittermin benötigt.
Die Zweitimpfung sollte frühestens
nach 6 Wochen
nach der Erstimpfung erfolgen. Bitte wählen Sie einen geeigneten Termin aus.