Terminbuchung
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Hier können Sie u. a. zum überschaubaren und fairen Festpreis einen Erstberatungstermin bzw. Beratung einer neuen Sache im Fachbereich Familienrecht nach aktueller Verfügbarkeit buchen. Wählen Sie einfach Ihren gewünschten Termin aus. Ihnen werden nur die freien Termine angezeigt. Im Anschluss erhalten Sie eine Mail - Bestätigung von uns.
ACHTUNG:
Soweit Sie keine Bestätigungsmail erhalten, ist auch kein Termin gebucht worden!
HINWEIS:
Termine sind auf maximal 2 Personen begrenzt.
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Bitte treffen Sie eine Auswahl:
Erstberatung Trennung/Scheidung - kostenfreies Anbahnungsgespräch bei Planung einer einvernehmlichen Scheidung:
Sie möchten sich vor Trennung oder nach der Trennung beraten lassen.
Oder Sie beabsichtigen den Scheidungsantrag zu stellen oder sich im Scheidungsverfahren vertreten zu lassen. Soweit Sie vor der Ehe oder während der Ehe einen Ehevertrag geschlossen haben, so bringen Sie diesen unbedingt zum Termin mit! Eine Ehe kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Wenn die Eheleute sich einig sind, können sie übereinstimmend einen Trennungszeitpunkt vortragen. Das Gericht übernimmt in der Regel ohne weitere Prüfung die übereinstimmenden Angaben der Eheleute. Kommen Sie in etwa 3 - 4 Wochen vor diesem Termin zur Beratung, damit auch die Formalitäten für Ihren Antrag rechtzeitig besprochen werden können.
Erstberatung Scheidung (Die Beratungsgebühr von 40,00 € bringe ich zum Termin mit oder einen vom Amtsgericht ausgestellten Berechtigungsschein).
Sie planen eine einvernehmliche Scheidung und es bestehen keine Streitpunkte mit meinem Noch-Ehepartner. In diesem Fall erläutere ich Ihnen kostenfrei den Ablauf eines Scheidungsverfahrens, die Kosten des Verfahrens und auf Wunsch unterbreite ich Ihnen einen Finanzierungsvorschlag für Ihre Scheidung.
Erstberatung Trennung (Die Beratungsgebühr von 40,00 € bringe ich zm Termin mit oder einen vom Amtsgericht ausgestellten Berechtigungsschein).
nein
Sie haben im Familienrecht Beratungsbedarf bei/im:
(Die Beratungsgebühr wird im Falle einer weiteren Tätigkeit zu 100 % angerechnet).
Unterhalt (Die Beratungsgebühr in Höhe von 30,00 € bringe ich zum Termin mit oder einen vom Amtsgericht ausgestellten Berechtigungsschein.)-
Sorgerecht/Umgangsrecht (Die Beratungsgebühr von 30,00 € bringe ich zum Termin mit oder einen vom Amtsgericht ausgestellten Berechtigungsschein
Scheidungsfolgenvereinbarung/Trennungsvereinbarung (Die Beratungsgebühr von 60,00 € bringe ich zum Termin mit).
Nein
Adresse
Anwalt Frank Duic Oberhausen - ERSTBERATUNG TRENNUNG/SCHEIDUNG/FAMILIENRECHT
Alstadener Straße 99
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 88366850
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