Terminbuchung
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Erstberatung inklusive Aufnahme in den Verein
Ich bin bereits Mitglied bei Ihnen
Ich bin bereits Mitglied bei Ihnen, aber habe erhöhten Beratungsbedarf
Ich möchte von einer anderen Beratungsstelle zu Ihnen wechseln
Ich möchte nur meine Unterlagen für die Steuererklärung abgeben und höchstens eine Tasse Café
Sind sie in irgend einer Form haupt- oder nebenberuflich selbständig tätig?
Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur beraten, wenn:
1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt)
2. sonstige Einkünfte gem. § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) aus wiederkehrenden Bezügen (Nr. 1 - Renten), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (Nr. 1a - vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten) oder Einkünfte aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (Nr. 5 - bspw. Riesterverträge)
3. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus anderen sonstigen Einkünften, (z.B. aus gelegentlicher Vermittlung, privaten Veräußerungsgeschäften) von maximal 18.000€ (bei Eheleuten 36.000 €) vorliegen.
In jedem Fall sind Gewerbebetriebe sowie Land- & Forstwirtschaft ausgeschlossen.
Ja
Nein