Terminland.de - Ihre Online-Terminbuchung
Adresse
Gesundheitsamt Syke
Amtshof 3
28857 Syke
Tel.: 04242 976 - 4636
Gesundheitsamt Diepholz
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Tel.: 05441 976 - 1801
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Terminbuchung - Gesundheitsamt Diepholz
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Herzlich Willkommen,
die Online-Terminbuchung ist ein besonderer Service für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen unseres Landkreises.
Hier können Sie einen Termin für die Erstbelehrung für den Lebensmittelbereich nach
§ 43 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis) an den jeweiligen Standorten des Gesundheitsamtes in Syke oder in Diepholz vereinbaren.
Belehrungen des Gesundheitsamtes in Syke und in Diepholz können nur für Personen durchgeführt werden, die Ihren Wohnsitz im Landkreis Diepholz haben oder sich der Ort der Berufstätigkeit im Landkreis Diepholz befindet (Nachweis des Arbeitgebers erforderlich). Wenn Sie nicht im Landkreis Diepholz wohnen oder arbeiten und eine Belehrung benötigen, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt, das für Ihren Wohnsitz bzw. Ihre Arbeitsstelle zuständig ist.
Beachten Sie bitte zur Terminbuchung:
Zum Belehrungstermin sind der
Personlausweis oder Reisepass und 26 € in bar
für die Gebühren mitzubringen
Erscheinen Sie
pünktlich
zu Ihrem gebuchten Termin! Bei verspätetem Erscheinen ist eine Teilnahme
nicht mehr
möglich.
Der Zeitaufwand für jeden Belehrungstermin beträgt insgesamt max. 2 Stunden.
Zwischen dem Belehrungstermin und dem Beginn der Tätigkeit im Lebensmittelbereich dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen, ansonsten verfällt die Bescheinigung.
Beachten Sie bitte folgende Besonderheiten:
Minderjährige
erhalten die Bescheinigung zur Belehrung nur gegen Unterschrift einer/eines Sorgeberechtigten. Sollte dieser am Termin verhindert sein, muss die Erklärung nachgereicht werden. Die Aushändigung der Bescheinigung erfolgt dann.
Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen,
die die Bescheinigung für ein
Schulpraktikum
benötigen, müssen am Belehrungstag ihren Praktikumsnachweis vorzeigen. Nur damit ist die Bescheinigung kostenlos.
Schülerinnen und Schüler,
die einen
allgemeinbildenden Abschluss nachholen,
können die Bescheinigung kostenfrei erhalten, sie benötigen dafür einen Nachweis ihrer Schule.
Für
Gruppenbelehrungen
(ab 5 Personen) bitten wir darum, einen gesonderten Termin mit uns zu vereinbaren.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger
müssen über vertiefte Deutschkenntnisse verfügen, um den Belehrungsinhalt verstehen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss unbedingt eine Person zum Übersetzen mit zum Termin erscheinen.
1. Fragen zum Termin
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