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Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

1. Der Buchende zeichnet sich dafür verantwortlich, die korrekte Angabe der Teilnehmeranzahl und der damit einhergehenden Mindestbuchungsdauer zu machen. Bei falschen Angaben können wir nicht garantieren, dass alle Teilnehmer schießen können

Die Mindestbuchungsdauer beträgt wie folgt:

1 - 6 Personen: 60 Minuten
7-12 Personen: 120 Minuten
13-18 Personen: 180 Minuten
19-24 Personen: 240 Minuten
25-30 Personen: 300 Minuten

2. Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Raumschiessanlage verboten.

3. Während des Besuches in der gesamten Schiesskinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet transportieren und in den vorgesehenen Ständern abzustellen.

4. Ziel- und Anschlagübungen sind außerhalb der Raumschießanlage verboten.

5. Gewehrriemen sind vor Schießbeginn von der Waffe zu entfernen.

6. Während des Schiessbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes innerhalb der Raumschiessanlage Pflicht.

7. Nur der Schütze, der auf der Schützenposition steht, darf seine Waffe laden und schiessfertig machen.

8. Im Schiessstand ist die Mündung der Waffe immer in Richtung der Leinwand zu halten.

9. Waffen sind bis für eine max. Bewegungsenergie nicht mehr als 10.000 Joule/E0 zugelassen.

10. Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, nicht kenntlich gemachte Militärmunition und Schwarzpulverwaffen dürfen nicht verwendet werden. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten und Waffen, obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht. Wiedergeladene Munition ist nur mit amtlichen Prüfzeichen (CIP) zugelassen.

11. Bild und Tonaufnahmen innerhalb des Schiesskinos sind untersagt

12. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

13. Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 2 Tagen vor dem Schiesstag werden mit 50% der Mietkosten berechnet.

14. Sollte eine Schiesskinobuchung von Betreiberseite her aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz oder Kostenerstattung.

15. Die Firma Waffen Klett e. K. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schiesskinobesuchern verursacht werden. Der Besucher stellt die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Schiesskinobesucher oder Dritter für vom Schiesskinobesucher verursachte Schäden frei. Die Betreiber schließen die Haftung für vom Schiesskinobesucher mitgebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch die Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.

16. Sollte kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. Jagdhaftpflichtversicherung) nachweisbar sein, ist eine Tagesversicherung abzuschließen.

17. Falls der Schießstandnutzer das Inventar des Schiesskinos beschädigt, werden Reparatur- oder Erneuerungskosten ihm in Rechnung gestellt. Dieses gilt für jegliche Schäden, je nach Beschädigung auch über die im Aushang bekannt gemachte Pauschale hinaus.

18. Den Weisungen der Standaufsichten und Schiesstrainer ist unbedingt Folge zu leisten.

19. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Richtlinien und die Sicherheit kann der Teilnehmer von der Schießstandnutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist trotzdem fällig.

20. Die aushängende Schiessstandordnung ist zu beachten.