Terminbuchung - Brandschutzhelferschulung

Brandschutzhelferinnen und -helfer sind die Beschäftigten, die der Arbeitgeber für Aufgaben der Brandbekämpfung benannt hat. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 2.2) “Maßnahmen gegen Brände“ werden in Schulen Brandschutzhelferinnen und -helfer gefordert, die durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
vertraut gemacht sind. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelferinnen und -helfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten kann ausreichend sein, eine größere Anzahl von Brandschutzhelferinnen und -helfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer
räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Die Ausbildung sollte spätestens nach 5 Jahren aufgefrischt werden. Die Bezirksregierung möchte Sie als Schulleitungen bei der Umsetzung dieser Vorgaben unterstützen und bietet durch die B A D GmbH entsprechende Schulungen für bis zu 10 % der Lehrkräfte Ihrer Schule
an. Diese Veranstaltungen sollen 2022 pandemiebedingt an verschiedenen öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Münster durchgeführt werden.

Die Workshops zur Brandschutzunterweisung sind jeweils für max. 15 Personen konzipiert und finden in Absprache an einer der Schulen statt die sich für den jeweiligen Termin angemeldet haben. Pro Schule dürfen max. 5 Personen an der Unterweisung teilnehmen. Ausgenommen sind Grund- und Förderschulen, hier dürfen max. 2 Personen pro Schule teilnehmen.
Die Workshops beginnen um 09:00 Uhr oder 13:00 Uhr (je nach Termin) und dauern ca. 2 bis 3 Stunden.

Anmeldeverfahren:
Die Schulen werden per Schulmail über die Workshops informiert. Die Termine in Terminland werden schulformunabhängig und in einem Kreis zugeordnet angeboten.

Jeder Teilnehmer muss sich einzeln anmelden!!!

Wichtiger Hinweis: Die Ressourcen reichen nicht aus, um die notwendigen Ausbildungen und Auffrischungen für alle Brandschutzhelferinnen und –helfer an Schulen im Regierungsbezirk durchzuführen. Sollte der Schulträger, die Feuerwehr oder eine andere Organisation die Ausbildung der Brandschutzhelferinnen und
Brandschutzhelfer Ihrer Schule übernehmen, nutzen Sie dieses Angebot bitte unbedingt. Über solche Angebote hinaus muss die Ausbildung der Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer über Ihr Fortbildungsbudget finanziert werden.



1. Fragen zum Termin

Bitte treffen Sie eine Auswahl: