Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Ihren Beschäftigten mit Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen eine entsprechende Vorsorge anzubieten. Sie sieht einen Sehtest unter besonderer Berücksichtigung der Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz und eine entsprechende Beratung vor. Die Teilnahme an der Vorsorge ist für Sie freiwillig und kostenfrei. Die Vorsorge hat das Ziel, Beschwerden, die durch Tätigkeiten an Bildschirmen entstehen können, frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren. Den aktuellen Erstattungsrahmen im Falle einer benötigten Bildschirmarbeitsplatzbrille finden Sie hier:
Erstattungsrahmen Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Im Jahr 2024 werden Termine zur Bildschirmvorsorge angeboten. Das Angebot richtet sich an Schulleitungen, Lehrkräfte und sonstige im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Schulsozialarbeiterinnen, Schulsozialarbeiter und MPT-Kräfte) sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nachgeordneten Verwaltungsbereiches. Besondere Zugangseinschränkungen wie eine Mindestzeit, die an dienstlich zur Verfügung gestellten Bildschirmarbeitsplätzen verbracht wird, sind für diese Bildschirmvorsorge nicht relevant.
Für die Vorsorge, die von der B.A.D GmbH durchgeführt wird,
sollten alle aktuell genutzten Sehhilfen mitgebracht werden. Bitte füllen Sie auch den
ausdruckbaren Anamnesebogen (diesen erhalten Sie verlinkt mit der Terminbestätigung) aus und bringen ihn bitte ebenfalls zum Termin mit.
Termine stehen in folgenden BAD-Gesundheitszentren zur Verfügung:
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Mönchengladbach
- Wuppertal
Die Untersuchung dauert ca. 20 Minuten.
Sofern Sie keinen Termin buchen konnten, teilen Sie uns bitte den Bedarf über folgenden Link mit:www.bad-gmbh.de/bedarfsabfrage-bildschirmarbeitsplatzuntersuchung-zentral/Terminänderungen:
Bitte beachten Sie, dass eine
Terminstornierung nur online über den von „Terminland“ erhaltenen Link möglich ist, der Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugeht. Bitte bewahren Sie daher Ihre Anmeldebestätigung entsprechend auf.
Kurzfristige Terminabsagen (z. B. wegen Krankheit) richten Sie bitte per Telefon an das jeweilige B.A.D Gesundheitszentrum.
Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie den Zeitraum der gebuchten Termine einhalten, sollten Sie sich verspäten ist nicht sichergestellt, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge noch durchgeführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martina Hornung
Dezernat 45
Generalistin für Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer im Regierungsbezirk Düsseldorf
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier:
https://www.brd.nrw.de/datenschutzbestimmungen