Terminbuchung - Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Beratungsstelle Augsburg am Schäfflerbach
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aktuelle Hinweise für Bestands- und Neukunden:
Steuererklärungen 2024 (und früher) mit Pflichtveranlagung können nur noch für Bestandskunden erstellt werden! Für nach dem 15.12.2025 eingehenden Steuerunterlagen 2024 können wir - wie immer - nicht mehr für eine fristgerechte Erstellung der Steuererklärung garantieren. Die Abgabefrist beim Finanzamt läuft heuer am 30.04.2026 ab, Säumnis- und Verspätungszuschläge gehen für zu spät bei uns eingereichte Unterlagen - wie immer schon - nicht zu unseren Lasten.
Wir bitte Sie, für das Steuerjahr 2025 erst ab Ende April 2026 Termine zu buchen.
Denken Sie auch daran, dass wir die Steuererklärung 2025 evtl. auch noch Ihre Abrechnung(en) der Hausverwaltung(en) für das Steuerjahr 2025 benötigen. Diese kommen meist erst ab der zweiten Jahreshälfte von den Verwaltungen.
Zur Terminvereinbarung für freiwillig erstellte Steuererklärungen (= Antragsveranlagung) für die Jahre 2022 bis 2024 schreiben Sie uns zur Terminfindung bitte zunächst eine eMail.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Important information for existing and new customers:
For tax documents received after February 1, 2026, for the year 2024, we cannot guarantee timely preparation of your tax return, as always. The filing deadline is April 30, 2026. Late filing penalties and surcharges will be your responsibility.
Please do not book appointments for the 2025 tax year until end of April 2026.
Please also remember that we may require your property management company statements for the 2025 tax year in addition to your 2025 tax return. These are usually received in the second half of the year.
Thank you for your understanding.
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