Terminbuchung - Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Beratungsstelle Augsburg am Schäfflerbach

aktuelle Hinweise für Bestands- und Neukunden:

Steuererklärungen 2024 (und früher) mit Pflichtveranlagung können nur noch für Bestandskunden erstellt werden! Für nach dem 01.02.2026 eingehenden Steuerunterlagen 2024 können wir - wie immer - nicht mehr für eine fristgerechte Erstellung der Steuererklärung garantieren. Die Abgabefrist beim Finanzamt läuft am 30.04.2026 ab, Säumnis- und Verspätungszuschläge gehen hier zu Ihren Lasten....

Wir bitte Sie, für das Steuerjahr 2025 erst ab April 2026 Termine zu buchen. Die Erstellung von Steuererklärungen 2025 ist aus technischen Gründen auch erst dann möglich.
Denken Sie auch daran, dass wir die Steuererklärung 2025 evtl. auch noch Ihre Abrechnung(en) der Hausverwaltung(en) für das Steuerjahr 2025 benötigen. Diese kommen meist erst ab der zweiten Jahreshälfte.

Zur Terminvereinbarung für freiwillig erstellte Steuererklärungen (= Antragsveranlagung) für die Jahre 2022 bis 2024 schreiben Sie uns zur Terminfindung bitte zunächst eine eMail.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Important information for existing and new customers:

For tax documents received after February 1, 2026, for the year 2024, we cannot guarantee timely preparation of your tax return, as always. The filing deadline is April 30, 2026. Late filing penalties and surcharges will be your responsibility.

Please do not book appointments for the 2025 tax year until end of March 2026. Due to technical reasons, we will only be able to prepare 2025 tax returns from April on.
Please also remember that we may require your property management company statements for the 2025 tax year in addition to your 2025 tax return. These are usually received in the second half of the year.

Thank you for your understanding.