Terminbuchung - Gemeinde Steinen
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Sollten Sie keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben, bitten wir Sie, gemeinsam mit einem Dolmetscher vorzusprechen. Der Dolmetscher muss keine vereidigte Person sein. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Bekannten als Übersetzer heranziehen. Der Dolmetscher muss volljährig und darf nicht mit Ihnen verwandt sein.
Beachten Sie die Hinweise in der Infoblase. Weitere Informationen können Sie in der Rubrik Dienstleistungen entnehmen.
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