Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße

1. Fragen zum Termin

Bitte treffen Sie eine Auswahl:
Beim Besuch der Stadtverwaltung gilt das Abstandsgebot!
Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, ist eine medizinische Maske, eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen!