Terminbuchung - BAD

Widerrufsbelehrung

Stornierung

1. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Sie können bis zu 4 Wochen vor dem Seminar kostenlos vorgenommen werden. Bei Stornierungen im Zeitraum
von 1 bis 4 Wochen vor dem Seminar sind 50% der Seminar-Gebühr zu zahlen. Bei einer Stornierung weniger als eine Woche vor dem Seminar ist die gesamte
Gebühr zu entrichten.
2. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
3. Bei vorzeitigem Abbruch des Seminars durch den Teilnehmenden ist die gesamte Seminar-Gebühr zu
zahlen. Das beinhaltet auch vereinbarte Ratenzahlungen.


1. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Sie können bis zu 4 Wochen vor dem Seminar kostenlos vorgenommen werden. Bei Stornierungen im Zeitraum
von 1 bis 4 Wochen vor dem Seminar sind 50% der Seminar-Gebühr zu zahlen. Bei einer Stornierung weniger als eine Woche vor dem Seminar ist die gesamte
Gebühr zu entrichten.
2. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
3. Bei vorzeitigem Abbruch des Seminars durch den Teilnehmenden ist die gesamte Seminar-Gebühr zu zahlen. Das beinhaltet auch vereinbarte Ratenzahlungen.

Änderung und Absage des Seminars

1. Änderungen und Verlegungen des Seminars bleiben der B·A·D GmbH vorbehalten. Insoweit kann es in Ausnahmefällen zu einer Änderung des Inhalts und
Ablaufs des Seminar-Programm-Angebots im Vergleich zum ursprünglich vorgesehenen kommen, wobei der Gesamtcharakter des Seminars jedoch gewahrt
bleibt.
2. Die B·A·D GmbH behält sich vor, Seminare bei Ausfall eines Dozenten, Schließung des Veranstaltungsorts, aufgrund höherer Gewalt oder bei zu geringen
Anmeldezahlen abzusagen. Die Teilnehmenden werden über die Absage eines Seminars so rechtzeitig wie möglich unterrichtet. Bereits gezahlte Gebühren werden umgehend erstattet.

Arbeitsmaterialien

Die Arbeitsmaterialien zu den Seminaren sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Einwilligung der B·A·D GmbH nicht vervielfältigt oder verbreitet
werden (auch nicht auszugsweise).

Haftung

Die B·A·D GmbH sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich und
grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die B·A·D GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf 25.000 EUR je Schadensfall sowie beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.