Terminanfrage - Kreisverwaltung
Bad Dürkheim
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Belehrungen für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
Wer eine Tätigkeit in der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie ausüben will, braucht dafür eine Erstbelehrung des Gesundheitsamtes.
Gemäß § 43 (1) Infektionsschutzgesetz darf die Bescheinigung der Erstbelehrung bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Die Anmeldung kann
ausschließlich über das online-Portal
erfolgen.
Die Belehrung findet online statt (bitte PC oder Laptop, über das Handy nicht möglich)
Melden Sie sich hierfür an:
Montag um 14.30 Uhr und
Dienstag um 14.30 Uhr
Kosten für die Erstbelehrung: 30,00 EUR
In der Woche Ihres gebuchten Termins sind Sie für die Schulung von Montag bis Sonntag freigeschaltet, d.h. Sie können in diesem Zeitraum jederzeit die Schulung online durchführen.
Melden Sie sich unter https://kreis-bad-duerkheim.secova.de mit Ihrem Namen (z.B. karin.mustermann) und Passwort: Gesundheitsamt2021 an.
Die Anlage III, eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie die Bezahlung der 30€ sollten um Ihren Termin herum erfolgen.
Sobald alles erledigt ist schicke ich Ihnen das Nachweisheft per Post zu.
Kosten für die Erstbelehrung: 30,00 EUR
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein angemeldeter Termin der Ihrerseits nicht wahrgenommen bzw. nicht storniert wird, durch schuldhafte Säumnis einen Verwaltungsaufwand verursacht.
Gemäß § 15 Landesgebührengesetz behalten wir uns bei unentschuldigtem Nichtteilnahme deshalb vor, dem Verursacher eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,50 € aufzuerlegen. (§ 15 Abs. 3 i.V.m. § 15 Abs. 2 Nr. 1 LGebG)
Planen Sie für die Belehrung ausreichend Zeit ein (ca. 20-30 Min).
[color=ff0000]Bitte unbedingt beachten: Bei
geringem oder keinem
Verständnis der deutschen Sprache ist die Belehrung mit Hilfe eines Dolmetschers erforderlich.
Sonderbelehrungstermine für größere Gruppen (ab 20 Personen) sind nach Absprache möglich.
Sofern Sie in der Vergangenheit bereits eine Belehrung bei uns durchgeführt haben, besteht auch die Möglichkeit ein Duplikat zu erhalten. Hierzu melden Sie sich bitte telefonisch während unserer Öffnungszeiten unter folgender Telefonnummer: 06322/961-7105.
Kosten für ein Duplikat: 21,00 EUR
Fragen
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1. Fragen zum Termin
Bitte treffen Sie eine Auswahl:
Art der Beratung:
Termin zur Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
Adresse
Kreisverwaltung
Bad Dürkheim
- Gesundheitsamt -
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
Tel.: 063229617131
Fax: 0632296187131
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