Online-Buchung für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Terminbuchung
Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
("Gesundheitszeugnis"/"Lebensmittelzeugnis"/"Lebensmittelbelehrung")



Herzlich willkommen...


... bei der Terminbuchung des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Hier haben Sie als Einwohner/in des Landkreises Bad Kreuznach flexibel die Möglichkeit, sich für einen Termin anzumelden.


HINWEIS:
Die Anmeldefrist endet 48 Std. vor dem Belehrungstermin.
Vorsorglich weisen wir Sie daraufhin, dass wir Ihnen eine Verwaltungsgebühr i.H.v. voraussichtlich 23,35 € in Rechnung stellen, falls Sie:
- den gebuchten Termin nach der Anmeldefrist ohne triftigen Grund absagen
- den gebuchten Termin nicht wahrnehmen
Den Stornierungslink finden Sie am Ende Ihrer Bestätigungsmail.


Wann benötige ich eine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG
Diese erstmalige Belehrung bzw. die entsprechende Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie gewerbsmäßig
a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in § 42 Abs. 2 IfSG genannten Lebensmittel, mit diesen in Berührung kommen, oder

b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sein bzw. beschäftigt werden sollen, oder

c) mit Bedarfsgegenständen, die für die unter a) und b) genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu befürchten ist.

Eine Erstbelehrung benötigen Sie nicht für den privaten hauswirtschaftlichen Bereich.

Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie
1. über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach den Absätzen 2, 4 und 5 vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und
2. nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 in Textform erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt zur Belehrung nach IfSG (siehe Bereich Formulare).

Wie viel Zeit muss ich für die Belehrung einplanen?
Die Belehrung dauert ca. 1,5 Stunden.

Was kostet die Erstbelehrung?
Die Gebühr für eine Sammelbelehrung beträgt 30,00 € pro Teilnehmer.


Gebührenbefreit sind:
a) Schüler/innen, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten
b) Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten
c) Berufsauszubildende
d) Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten
e) Beschäftigte zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten

Die Gebührenbefreiung kann nur anerkannt werden, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Senden Sie uns hierfür Ihre Bescheinigung an folgende E-Mail Adresse: gesundheitsamt@kreis-badkreuznach.de

Sollte Ihre Teilnahme gebührenpflichtig sein, ist die Gebühr in Höhe von 30,00 € je Teilnehmer vor Ort bar oder per EC-Karte bezahlbar.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Team des Gesundheitsamtes Bad Kreuznach


P.S.:
Bitte geben Sie im Rahmen der Anmeldung eine gültige E-Mail-Adresse ein. Dann erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Termins.

1. Fragen zum Termin

Bitte treffen Sie eine Auswahl:
Falls ja, senden Sie bitte Ihren Nachweis an: gesundheitsamt@kreis-badkreuznach.de
Falls nein, bitte persönlichen Übersetzer mitbringen!