Leistungen

Unsere Frauenarztpraxis wird ganzheitlich geführt. Das bedeutet, dass wir neben den schulmedizinischen Methoden auch unsere naturheilkundlichen Kenntnisse und insbesondere die Kenntnisse der traditionell chinesischen Medizin (TCM) für Sie einsetzen.

Im Mittelpunkt der Behandlung stehen die Gespräche mit Ihnen, liebe Patientin. Ihre Wünsche klären, Ihre Beschwerden erfassen, Untersuchungsergebnisse besprechen und zu einer gemeinsamen Lösung finden sind uns wichtige Anliegen.
 
Was bedeutet dies für unsere Privatpatientinnen?
Ihre Wünsche, Beschwerden und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt der Behandlung. Die Privaten Krankenkassen erstatten zurzeit einen Großteil der Leistungen bedenkenlos. Sollten Sie hieran Zweifel haben, erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag und beantragen für Sie im Vorneherein eine Kostenerstattung, z.B. bei Akupunkturleistungen.
Was bedeutet dies für unsere gesetzlich versicherten Patientinnen?
Wir möchten Ihnen eine Medizin anbieten, in der Sie als Patientin im Mittelpunkt stehen. Durch unsere privaten Zusatzleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz „IGEL“-Leistungen) können wir mehr bieten, als das medizinisch Notwendige. Insbesondere mehr Zeit. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen werden wir Ihnen, zusätzliche IGEL-Leistungen anbieten.
IGEL-Leistungen sind ärztliche Leistungen, die nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden
Über die derzeitigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen mehr...
Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich an den Vorgaben des Sozialgesetzbuches. In § 12 Absatz 1 SGB V wird festgelegt:
Die Leistungen müssen ausreichend (Schulnote „4“), zweckmäßig (also nicht ganzheitlich und vorbeugend) und wirtschaftlich (preisgünstig) sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen (notwendig zur Therapie der Erkrankung, nicht zur Verbesserung der Lebensqualität oder des Aussehens) nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht erbringen und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Zurzeit schreiben weder Krankenkassen noch Politik eindeutig vor, welche Leistungen bei welchen Erkrankungen diesen Kriterien entsprechen. Die Entscheidung, welche Leistungen dies sind, liegt daher beim einzelnen Arzt. Unsere Kassenärztlichen Leistungen werden, zum Teil Jahre später, auf Ihre medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit von speziellen Prüfgremien überprüft. Sollten wir Leistungen abgerechnet haben, die vom Prüfgremium als nicht gesetzeskonform angesehen werden, werden diese Leistungen von unserer Vergütung abgezogen. Unnötig verordnete Medikamente müssen wir bezahlen und haften auch Jahre später mit unserem Privatvermögen. Alle Leistungen, die wir über ein spezielles Budget hinaus erbringen, und das sind zurzeit ca. 30 %, werden uns von der Vergütung abgezogen.