Terminservice: Zahlungsverkehr


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Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren
Bei aktivierter Empfängerüberprüfung wird jeder Zahlungsauftrag direkt mit einer Transportunterschrift, unabhängig ob eine Einzel - (E), Erst - (A) oder Zweitunterschriftsberechtigung (B) vorliegt, an die Bank übermittelt.

Nach Erhalt des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung können Sie entscheiden, ob der Auftrag freigegeben oder storniert werden soll. Beachten Sie hierbei die Haftungsverhältnisse in Kapitel 6: Dok. -Nr. 1038957 Verification of Payee bei SEPA-Überweisungen

Wie Sie den Zahlungsauftrag in der EBICS-Freigabe (VeU) stornieren und im DATEV Zahlungsverkehr weiter vorgehen können, finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter der Dok.:-Nr. 1048155 EBICS-Freigabe (VeU): Zahlungsauftrag stornieren in DATEV Zahlungsverkehr


Damit die Zahlungsfreigabe in der VeU-Liste durchgeführt werden kann, prüfen Sie bereits jetzt folgende Voraussetzungen:


1) Version DATEV Zahlungsverkehr 11.22 oder höher
Vorgängerversionen können ab 01.Oktober 2025 nicht mehr verwendet werden.
(Dok. -Nr. 1001251 - RZK82111 oder CCR26016 beim Senden von Zahlungsaufträgen und beim Abruf von Kontoumsätzen)

2) EBICS 3.0
(Dok. -Nr. 1037786 - EBICS 3.0: Schlüssel aktualisieren im DATEV Zahlungsverkehr)

3) Bankseitige Voraussetzungen:
(Dok. -Nr. 1048045 - Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) bei Banken

4) Technische Voraussetzungen bei Einsatz von Proxy / Firewall
(Dok. -Nr. 1039646 - Liste der Zahlungsaufträge (VeU) öffnet sich nicht


Die Klick-Tutorials im Dokument 1048176 - DATEV Zahlungsverkehr – Fragen und Antworten zu Verification of Payee zeigen Ihnen schrittweise den neuen Zahlprozess inkl. VeU-Liste bei Einzelunterschrift und Mehrfachunterschrift.


Der Prozess der Empfängerüberprüfung kann ab 05.Oktober.2025 durch Ihre Bank freigeschalten werden. Der genaue Zeitpunkt, wann die Empfängerüberprüfung aktiv ist, wird von der jeweiligen Bank bestimmt.
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung folgt einem Ampelsystem, welches ab der Freigabe durch die farbliche Kennzeichnung im DATEV Zahlungsverkehr ersichtlich ist.